
P. Diddy: Urteil im Gerichtsprozess gefallen
Darauf hatten viele so lange gewartet: Nach einem wochenlangen Prozess gegen P. Diddy (55) ist am 2. Juli das Urteil gefallen: Der Rapper wurde wegen Prostitution verurteilt. Vom Vorwurf des Menschenhandels und der organisierten Kriminalität wurde er hingegen freigesprochen. Insgesamt wurde der Musiker von den Geschworenen in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen, beide beziehen sich auf den Vorwurf der Prostitution.
Drei Tage lang hatte sich die Jury, bestehend aus acht Männern und vier Frauen, zu dem Fall von P. Diddy beraten, bis sie eine Entscheidung treffen konnten. In ihren Augen gibt es allem Anschein nach nicht genügend Beweise gegen den Musik-Mogul, wenn es um den Vorwurf der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels geht. Schuldig befanden sie ihn hingegen wegen Prostitution. Laut Anklage habe der 55-Jährige dafür gesorgt, dass sich Freundinnen und bezahlte männliche Sex-Arbeiter überall in Amerika treffen. Dies ist laut "Bild" ein Verstoß gegen ein US-Bundesgesetz. Für jeden Anklagepunkt drohen ihm laut "TMZ.com" zehn Jahre Haft.
P. Diddy wurden in den letzten Wochen vor Gericht zahlreiche, schreckliche Dinge vorgeworfen - darunter neben den bereits beschriebenen Delikten auch Drogen-Partys, Vergewaltigungen und Machtmissbrauch.
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Verwendete Quellen: tmz.com, Bild